Wir nehmen Patienten aller Kassen auf – dazu gehören gesetzlich Versicherte (GKV), Berufsgenossenschaften (BG), privat Versicherte (PKV) sowie Selbstzahler.
Physiotherapie ist in unserer Praxis auch ohne ärztliche Verordnung möglich, wenn sie im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie durchgeführt wird. Grundlage ist § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz, wonach die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation einer Erlaubnis bedarf. Nach § 1 Abs. 2 HeilprG umfasst Heilkunde Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Die sektorale Heilpraktikererlaubnis berechtigt dazu, diese Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie auszuüben. Die Behandlung erfolgt als private Selbstzahlerleistung und ersetzt keine ärztliche Abklärung bei medizinischen Warnzeichen.
Unser Therapieangebot ist ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Eine wissenschaftliche Vorgehensweise hilft uns dabei, die Behandlung exakt an Ihre Beschwerden anzupassen. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz.
In unserer Praxis bieten wir unter anderem folgendes an:
- Manuelle Therapie nach IFOMPT (International Federation of Orthopaedic Manipulative Physical Therapist)
- Schwindel- und Vestibulartherapie
- Krankengymnastik (auch am Gerät)
- Trainingstherapie
- PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation)
- Manuelle Lymphdrainage
- Neurodynamische Techniken
- Neuroathletik
Weitere Therapieangebote:
- Faszientraining
- Functional Training
- Personaltraining
- Behandlung von Craniomandibulären Störfeldern (CMD)
